Sicherheitsschuhe
Arbeitsschuhe nach den Vorschriften der Berufsgenossenschaften
DGUV Regel 112 - 119 Was ist das?
Berufsgenossenschaftliche Regelung für Arbeitssicherheitsschuhe
Die DGUV Regel 112 – 119 beschäftigt sich mit verschiedenen Aspekten der persönlichen Schutzausrüstung, insbesondere im Kontext von Arbeitssicherheitsschuhen.
Die DGUV Regel 112 – 119 umfasst die Regelungen zur orthopädischen Zurichtung von Sicherheitsschuhen. Nach einer Veränderung an den Schuhen ist es erforderlich, diese daraufhin zu überprüfen, ob sie weiterhin den Anforderungen der Norm für Sicherheitsschuhe, konkret der Norm EN ISO 20345 – 20345, entsprechen.
Die Zurichtungen der Schuhe samt Einlagen müssen gemäß dieser Regel einer Baumusterprüfung unterzogen werden.
Das bedeutet konkret, dass die Sicherheitsrelevanten Merkmale des Schuhs beibehalten werden müssen. Hierbei ist sicherzustellen, dass Eigenschaften wie die Resthöhe der Zehenkappe, Antistatik, Energieaufnahmevermögen, Wasserdurchtritt und ergonomische Anforderungen wie Schuhform, Passform, Polsterung, Gewicht usw. erhalten bleiben.
Wir bieten Ihnen daher ausschließlich zugelassene, geprüfte und aufeinander abgestimmte Komponenten im Bereich der Arbeitssicherheitsschuhe an, die auch in verschiedenen Weiten erhältlich sind. Alle von uns angebotenen Modelle erfüllen die Anforderungen der DGUV Regel 112 – 119 und den Schutz gemäß der Baumusterprüfung, wodurch der Versicherungsschutz gewährleistet bleibt.
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- G0100 Antrag auf Leistungen zur Teilhabe für Versicherte
- G0130 Anlage zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- G0133 Anlage zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- G0134 Notwendigkeitsbescheinigung des Arbeitgebers
- S0051 Befundbericht für die Deutsche Rentenversicherung
- G0600 Honorarabrechnung zum ärztlichen Befundbericht
- Datenschutzerklärung
Die Verwendung von Einlagen Ihrer Freizeitschuhe ist für Arbeitssicherheitsschuhe nicht zulässig und kann den Verlust des Versicherungsschutzes bedeuteten. Beachten Sie: Arbeitsschuhe sind nicht zwangsläufig mit einer Schutzkappe zu versehen!
Leitfaden für Sie bei Berufsschuhen mit Zurichtung bzw. Einlagenversorgung
- Suchen Sie sich ein Modell unseres Programms aus, das mit dem Zusatz BGR 191 gekennzeichnet ist.
- Wir besprechen mit Ihnen Ihre Änderungswünsche oder die Notwendigkeit von orthopädischen Änderungen sowie eine Einlagenversorgung bei Ihrem Modell. Im Falle eines ärztlichen Rezeptes reichen Sie uns diese mit Ihrer Bestellung bei uns ein.
- Wir führen die Schuhzurichtung durch bzw. fertigen Ihre Maßeinlagen mit den speziellen baumustergeprüften und zugelassenen Komponenten.
- Sollte eine weitere Anpassung nötig sein, führen wir diese durch.
- Sie kommen nach 8 Wochen in unser Geschäft um die Zurichtung / Einlagen kostenfrei von uns überprüfen zu lassen.
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Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf und wir helfen Ihnen gerne weiter.